Logopädie

Sprache ist für uns Menschen von zentraler Bedeutung. Mit ihrer Hilfe können wir uns ausdrücken und uns mit unseren Mitmenschen verständigen.

Zielgruppe und Zuständigkeit

Logopädinnen und Logopäden sind zuständig für die Abklärung, Beratung, Prävention und Therapie von Kindern und Jugendlichen mit einer Verzögerung oder Störung der Kommunikation, der Sprache, des Sprechens oder der Stimme. Dies beinhaltet folgende Bereiche:

  • Kommunikation
  • Sprachverständnis
  • Wortschatz und Wortfindung
  • Satzbau
  • Aussprache
  • Redefluss
  • Stimme und Atmung
  • Lesen und Schreiben

Der logopädische Dienst ist zuständig für Kinder ab dem Kindergarteneintritt bis Ende Schulzeit.

Therapie

Eine Therapie ist bei Auffälligkeiten in einem oder mehreren der oben aufgeführten Bereiche angezeigt. Der Therapieinhalt richtet sich individuell nach dem Störungsbild und der Ursache und orientiert sich am Entwicklungsstand des Kindes.Dadurch können die Therapieinhalte sehr unterschiedlich sein. Ziel der Therapie ist eine Verbesserung der mündlichen und / oder schriftlichen Sprache, der Stimme, des Schluckens oder der Kommunikationsfähigkeit.

Anmeldung

Eltern können ihr Kind direkt am logopädischen Dienst Merenschwand anmelden. Schüler und Schülerinnen können, mit Einverständnis der Eltern, von der Lehrperson angemeldet werden. In diesem Fall muss das Anmeldungsformular von den Eltern unterschrieben werden.

Warteliste

Aufgrund der kantonalen Regelung von maximal 6.02 Therapie-Bewilligungen pro 100 Kindergarten- & Primarschulkindern kann eine Warteliste bestehen.

Reihenuntersuchung

Im Kindergarten wird jedes Jahr eine logopädische Reihenuntersuchung durchgeführt. Die Kinder werden bezüglich ihrer mündlichen Sprache beobachtet. Die Teilnahme an der logopädischen Reihenuntersuchung ist freiwillig. Es werden nur Kinder erfasst, deren Eltern schriftlich zustimmen. Die Eltern erhalten anschliessend an die Reihenuntersuchung eine kurze schriftliche Mitteilung über die Beobachtungen. Bei Auffälligkeiten wird gemeinsam mit den Eltern das weitere Vorgehen besprochen.

Standort

Das Logopädiezimmer befindet sich an der Schule Merenschwand im Schulhaus C.

Finanzierung

Die Finanzierung der Logopädie ist Sache des kantonalen Departements für Bildung, Kultur und Sport und der Gemeinden. Somit ist die Therapie am logopädischen Dienst kostenlos.

Kleine Kinder

Für Kinder ab zwei Jahren bis zum Kindergarteneintritt ist die Frühlogopädie zuständig. Für kleine Kinder der Gemeinden Merenschwand, Benzenschwil und Mühlau ist die St. Josef-Stiftung Bremgarten zuständig. Weitere Informationen erhalten sie unter josef-stiftung.ch.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen bei Kindern und Jugendlichen finden sie auf den Webseiten: logopaedie.chval-ag.ch

Bei Fragen oder Unsicherheiten dürfen sie sich gerne an das Sekretariat wenden.