Kindergarten

In der Regel werden Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr erreicht haben, auf Beginn des neuen Schuljahres kindergartenpflichtig. Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt die obligatorische Schulzeit. Der Besuch des Kindergartens dauert zwei Jahre. Die Kinder werden in ihrer Entwicklung nach Zielen des Lehrplans ganzheitlich begleitet, unterstützt und gefördert. Es gelten dieselben Rechte und Pflichten wie in der Volksschule. Zudem findet jährlich im Januar (Kalenderwoche 2ein  Informationsabend zur Einschulung in den Kindergarten statt.

Aufgrund ihrer Beobachtungen und unter Berücksichtigung der relevanten Kriterien beurteilt die Kindergartenlehrperson die Schulfähigkeit und wird die Eltern frühzeitig über die weitere Schullaufbahn ihres Kindes informieren.