Lernzielanpassung

Werden die Lernziele eines Fachs aufgrund einer Teilleistungsschwäche oder Lernbehinderung über einen längeren Zeitraum (mindestens ein Jahr) deutlich nicht erreicht, können Lernzielanpassungen vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Lernziele voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht erreicht werden, unterstützende Massnahmen (verstärkte Individualisierung, Begleitung durch SHP, Logopädie, DaZ, Lernwelt etc.) ausgeschöpft sind und die Gründe für eine Repetition nicht gegeben sind. Die Lernzielanpassung wird mit den betroffenen Eltern besprochen, auf einem vorgegebenen Formular schriftlich festgehalten und unterzeichnet.